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STRAFRECHT & ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Bußgeldbescheid; Bußgeldkatalog; Verkehrszentralregister; Fahrverbot; Punkte; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und Trunkenheitsfahrt; Führerscheinentzug und Vorbereitung MPU; Führerscheinangelegenheiten, Regelung mit der Fahrerlaubnisbehörde (auch mit Auslandsbezug).

Im Bereich des Strafrechts ist frühzeitiges Handeln besonders wichtig, manchmal entscheidend. Wesentliche Weichenstellungen sollten bereits zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgen. Gerade bei Durchsuchungen, Verhaftungen und polizeilichen Vernehmungen ist das Fehlen anwaltlichen Beistands oft mit gravierenden Folgen und Nachteilen im weiteren Verfahrensverlauf verbunden. Der Beschuldigte hat zu jeder Zeit das Recht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, hiervon sollte Gebrauch gemacht werden. Sollte in der konkreten Situation, z. B. bei einer Festnahme kein Anwalt für Sie erreichbar sein, empfehlen wir Ihnen dringend, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf zu äußern, unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden. Nach erster anwaltlicher Beratung und (oftmals) Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt in die Strafakten kann die Verfahrenstaktik ausführlich besprochen und eine sinnvolle Stellungnahme mit eventuellen Anträgen für Sie zur Verteidigung abgegeben werden. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft mit der Zielrichtung Einstellung eines Verfahrens bzw. Verfahrensabschluss ohne Gerichtsverfahren werden geführt. Wir übernehmen nach Absprache auch Pflichtverteidigungen.

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