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Eckl & Rominger

UNFALL- & SCHADENSRECHT

Wer trägt "Schuld" an dem Unfall? Kann ich mein Fahrzeug sofort reparieren lassen oder sind erst Freigaben vom Unfallgegner oder dessen Versicherung einzuholen? Welche Formalitäten sind zu beachten? Wird die Reparatur durch die Fachwerkstätte meines Vertrauens ersetzt, oder muss ich mich auf andere Reparaturwege verweisen lassen?

NACH EINEM (VERKEHRS-) UNFALL SIND FÜR SIE VIELE FRAGEN ZU KLÄREN

Wer trägt "Schuld" an dem Unfall? Kann ich mein Fahrzeug sofort reparieren lassen oder sind erst Freigaben vom Unfallgegner oder dessen Versicherung einzuholen? Welche Formalitäten sind zu beachten? Wird die Reparatur durch die Fachwerkstätte meines Vertrauens ersetzt oder muss ich mich auf andere Reparaturwege verweisen lassen? Kann das Schadensgutachten eines unabhängigen Sachverständigen eingeholt werden oder muss ich mich auf den Gutachter der Versicherung des Unfallgegners verweisen lassen? Steht mir ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur zu? Hat mein Fahrzeug eine Wertminderung erlitten und ist diese vom Gegner zu erstatten? Kann ich meine Auslagen anlässlich des Unfalles versetzt verlangen? Muss ich meine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen? Wo und wie melde ich meine Ansprüche an?

WO BEKOMME ICH RAT?

Berater gibt es viele. Oftmals wird Ihnen auch die Versicherung des Gegners freundlich vorschlagen sich um "alles für Sie zu kümmern". Aber warum sollten Sie demjenigen Vertrauen schenken, der letztendlich Ihren Schaden bezahlen soll? Es liegt auf der Hand, dass Versicherer bei der Schadensregulierung nicht nur die Ihren, sondern eigene Interessen verfolgen wird. Eine wirklich unabhängig Beratung erhalten Sie nur beim Ihrem Anwalt. Dieser verfolgt ausschließlich Ihre Interessen und ist kompetenter Partner für alle Fragen rund um den Verkehrsunfall. Er kümmert sich um die Schadensmeldung bei der Versicherung, beschafft die notwendigen Unterlagen und nimmt erforderlichenfalls Einsicht in die polizeiliche Unfallakte. Er wird stets auf eine möglichst rasche Regulierung bedacht sein und führt notfalls auch eine gerichtliche Entscheidung herbei. 

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Haftungsfrage "klar" sei, sollten Sie nicht auf seinen Rat verzichten. Er weiß welche Ansprüche und in welcher Höhe Ihnen zustehen, auch in Fällen in denen Sie verletzt wurden und Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden geltend machen können.

UND WAS KOSTET DAS?

Über die Kosten der anwaltlichen Vertretung besteht oftmals ein falsches Bild. Bei Verkehrsunfällen erhält der Anwalt sein Honorar in aller Regel durch die gegnerische Versicherung ersetzt. Fragen Sie daher am besten Ihren Anwalt gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Vertretung und der Kostenlast. Diese Frage abzuklären ist für den Anwalt selbstverständlich. Gerne werden Sie auch im Einzelfall über die Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beraten.

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