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Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes vertreten wir einzelne Wohnungseigentümer und zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Hausverwaltungen zählen zu unseren regelmäßigen Mandanten. Unsere Vertretung umfasst die außergerichtliche Interessenswahrnehmung und die gerichtliche Vertretung.
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