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AUSLÄNDERRECHT

Asyl und Flüchtlingseigenschaft; Ausweisung und Abschiebung; Visum zum Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis; Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (Einbürgerung als Deutsche); Remonstration bei der Botschaft, Klage im Visa-Verfahren beim ausschließlich zuständigen Verwaltungsgericht Berlin; Familienzusammenführung aus humanitären Gründen; Verteidigung bei illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt; Scheinehe; Abschiebungshaft.

AUSLÄNDERRECHT

In den umfangreichen und unübersichtlichen Regelungen des Ausländerrechts ist der Rat eines Spezialisten praktisch unersetzbar. Wir verfügen als eine der wenigen Kanzleien im Allgäu über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.

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